539 Ds 48/18•Amtsgericht Köln, 2019-04-24, 539 Ds 48/18
Amtsgericht Köln, 2019-04-24, 539 Ds 48/18
539 Ds 48/18Gericht erster Instanz24.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 539 Ds 48/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-24
Aktenzeichen: 539 Ds 48/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0424.539DS48.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 539
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35,00 EUR kostenpflichtig verurteilt.
Die sichergestellten Bilder werden eingezogen.
Weiter wird das auf Bl. 9 und Bl. 138 abgebildete Bild eingezogen.
Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 73 Abs. 1 StGB.
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