Amtsgericht Köln, 2019-04-29, 118 C 414/18

118 C 414/18Gericht erster Instanz29.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 414/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-29

Aktenzeichen: 118 C 414/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0429.118C414.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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