Amtsgericht Köln, 2019-05-23, 140 C 353/18

140 C 353/18Gericht erster Instanz23.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 140 C 353/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-23

Aktenzeichen: 140 C 353/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0523.140C353.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 140

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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