148 C 408/18•Amtsgericht Köln, 2019-07-25, 148 C 408/18
Amtsgericht Köln, 2019-07-25, 148 C 408/18
148 C 408/18Gericht erster Instanz25.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 148 C 408/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-25
Aktenzeichen: 148 C 408/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0725.148C408.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 148
Tenor
-
Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei die Kosten des Rechtsstreits bis zum 20.02.2019 zu tragen hat.
-
Auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.
-
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die beklagte Partei kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grundlage dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die klagende Partei zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.