261 C 77/19•Amtsgericht Köln, 2019-07-30, 261 C 77/19
Amtsgericht Köln, 2019-07-30, 261 C 77/19
261 C 77/19Gericht erster Instanz30.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 77/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-30
Aktenzeichen: 261 C 77/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0730.261C77.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 218,84 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.3.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16% und die Beklagte zu 84%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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