112 C 365/19•Amtsgericht Köln, 2019-09-09, 112 C 365/19
Amtsgericht Köln, 2019-09-09, 112 C 365/19
112 C 365/19Gericht erster Instanz09.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 112 C 365/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-09
Aktenzeichen: 112 C 365/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0909.112C365.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 112
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 40,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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