Amtsgericht Köln, 2019-09-09, 112 C 365/19

112 C 365/19Gericht erster Instanz09.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 112 C 365/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-09

Aktenzeichen: 112 C 365/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0909.112C365.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 112

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 40,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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