142 C 353/18•Amtsgericht Köln, 2019-10-14, 142 C 353/18
Amtsgericht Köln, 2019-10-14, 142 C 353/18
142 C 353/18Gericht erster Instanz14.10.2019
Regest
Reisevertragsrecht: Analoge Anwendbarkeit des § 86 VVG auf Rückzahlungsansprüche des Reisenden wegen Stornokosten im Verhältnis zur Reiserücktrittsversicherung.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 353/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-14
Aktenzeichen: 142 C 353/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1014.142C353.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Reisevertragsrecht: Analoge Anwendbarkeit des § 86 VVG auf Rückzahlungsansprüche des Reisenden wegen Stornokosten im Verhältnis zur Reiserücktrittsversicherung.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 540 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherhit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
Die Berufung wird zugelassen.
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