142 C 373/18•Amtsgericht Köln, 2019-10-14, 142 C 373/18
Amtsgericht Köln, 2019-10-14, 142 C 373/18
142 C 373/18Gericht erster Instanz14.10.2019
Regest
Fluggastverordnung: Zum Leistungsverweigerungsrecht der Fluggesellschaft nach § 410 BGB bei Inanspruchnahme aus abgetretenem Recht und Anforderungen an den Nachweis einer Reifenbeschädigung durch einen Fremdkörper im Rahmen des Art. 5 Abs. 3 FluggastVO.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 373/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-14
Aktenzeichen: 142 C 373/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1014.142C373.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Fluggastverordnung: Zum Leistungsverweigerungsrecht der Fluggesellschaft nach § 410 BGB bei Inanspruchnahme aus abgetretenem Recht und Anforderungen an den Nachweis einer Reifenbeschädigung durch einen Fremdkörper im Rahmen des Art. 5 Abs. 3 FluggastVO.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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