Amtsgericht Köln, 2019-10-16, 322 F 105/19

322 F 105/19Gericht erster Instanz16.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 322 F 105/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-16

Aktenzeichen: 322 F 105/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1016.322F105.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 322

Tenor

Auf Antrag der Antragstellerin vom 25.06.2019 wird gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000,00 EUR und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 EUR eine Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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