276 C 86/19•Amtsgericht Köln, 2019-11-13, 276 C 86/19
Amtsgericht Köln, 2019-11-13, 276 C 86/19
276 C 86/19Gericht erster Instanz13.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 276 C 86/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-13
Aktenzeichen: 276 C 86/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1113.276C86.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 276
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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