Amtsgericht Köln, 2019-11-13, 276 C 86/19

276 C 86/19Gericht erster Instanz13.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 276 C 86/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-13

Aktenzeichen: 276 C 86/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1113.276C86.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 276

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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