201 C 193/18•Amtsgericht Köln, 2019-12-18, 201 C 193/18
Amtsgericht Köln, 2019-12-18, 201 C 193/18
201 C 193/18Gericht erster Instanz18.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 193/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-18
Aktenzeichen: 201 C 193/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1218.201C193.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
Die Teilversäumnisurteile des Amtsgerichts Köln vom 18.02.2019 und 06.06.2019 werden aufgehoben und einheitlich wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 1.458,07 € (565,57 € + 892,50 €) nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.06.2019 zu zahlen.
Es wird weiterhin festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache i.H.v. 1.580,00 € erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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