Amtsgericht Köln, 2019-12-19, 221 C 200/19

221 C 200/19Gericht erster Instanz19.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 200/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-19

Aktenzeichen: 221 C 200/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1219.221C200.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 221

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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