221 C 200/19•Amtsgericht Köln, 2019-12-19, 221 C 200/19
Amtsgericht Köln, 2019-12-19, 221 C 200/19
221 C 200/19Gericht erster Instanz19.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 221 C 200/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-19
Aktenzeichen: 221 C 200/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1219.221C200.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 221
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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