133 C 356/19•Amtsgericht Köln, 2020-01-06, 133 C 356/19
Amtsgericht Köln, 2020-01-06, 133 C 356/19
133 C 356/19Gericht erster Instanz06.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 133 C 356/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-06
Aktenzeichen: 133 C 356/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0106.133C356.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 133
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.08.2018 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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