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142 C 616/18•Amtsgericht Köln, 2020-05-19, 142 C 616/18
142 C 616/18Gericht erster Instanz19.05.2020
Flugbeförderungsvertrag: Unwirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft.
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 142 C 616/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0519.142C616.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 142
Flugbeförderungsvertrag: Unwirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO).
Der Streitwert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
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