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312 F 68/20•Amtsgericht Köln, 2020-07-14, 312 F 68/20
312 F 68/20Gericht erster Instanz14.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-14
Aktenzeichen: 312 F 68/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0714.312F68.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 312
Der Antragsteller wird unter Abänderung des Teilversäumnis- und Schlussbeschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 21.02.2017, Az. 25 UF 149/16, verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 01.07.2020 einen im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fälligen Unterhalt in Höhe von 1.618,00 Euro monatlich zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Verfahrenswert wird auf 40.506,00 Euro festgesetzt.
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