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138 C 678/19•Amtsgericht Köln, 2020-08-20, 138 C 678/19
138 C 678/19Gericht erster Instanz20.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-20
Aktenzeichen: 138 C 678/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0820.138C678.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 138
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.722,94 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2019
sowie
außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 194,92 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2019
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, welche dem Kläger auferlegt werden.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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