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379 III 58/21•Amtsgericht Köln, 2021-12-17, 379 III 58/21
379 III 58/21Gericht erster Instanz17.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-17
Aktenzeichen: 379 III 58/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:1217.379III58.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 379
Das Standesamt Köln wird angewiesen, die Beteiligte zu 4. mit dem Vornamen L. als Vater dem Geburtseintrag des gemeinsamen Kindes der Beteiligten zu 3. und 4. zu beurkunden.
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