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583 OWi 145/22•Amtsgericht Köln, 2022-08-19, 583 OWi 145/22
583 OWi 145/22Gericht erster Instanz19.08.2022
Zum Entbindungsantrag betreffend die Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen erst nach Aufruf der Sache im Bußgeldverfahren
Entscheidungsdatum: 2022-08-19
Aktenzeichen: 583 OWi 145/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0819.583OWI145.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 583
Normen: OWiG; § 73 Abs. 1, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2; StPO § 243 Abs. 1 S. 1
Zum Entbindungsantrag betreffend die Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen erst nach Aufruf der Sache im Bußgeldverfahren
Der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Stadt E. (Amt für öffentliche Ordnung -Bußgeldstelle) - Az: N01 - vom 27.10.2021 wird verworfen.
Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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