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612 Ls 92/22•Amtsgericht Köln, 2023-02-07, 612 Ls 92/22
612 Ls 92/22Gericht erster Instanz07.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-07
Aktenzeichen: 612 Ls 92/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0207.612LS92.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 612
Der Angeklagte Y. wird wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte Z. wird wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
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