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539 Ds 155/20•Amtsgericht Köln, 2023-03-15, 539 Ds 155/20
539 Ds 155/20Gericht erster Instanz15.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 539 Ds 155/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0315.539DS155.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 539
Der Angeklagte wird wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,00 € verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 184 I Nr. 6, 11 Abs. 3 StGB.
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