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582 Ds 62/23•Amtsgericht Köln, 2024-01-25, 582 Ds 62/23
582 Ds 62/23Gericht erster Instanz25.01.2024
Keine "fiktive Terminsgebühr" für den im Termin unentschuldigt ausbleibenden Pflichtverteidiger
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 582 Ds 62/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0125.582DS62.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 582
Normen: RVG; § 56 Abs. 1 S. 1, Nr. 4108
Keine "fiktive Terminsgebühr" für den im Termin unentschuldigt ausbleibenden Pflichtverteidiger
Die Erinnerung vom 03.11.2023 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.07.2023 wird als unzulässig verworfen.
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