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583 Ds 135/22•Amtsgericht Köln, 2024-05-16, 583 Ds 135/22
583 Ds 135/22Gericht erster Instanz16.05.2024
Art. 313 Abs. 3 EGStGB erfasst nicht sog. "BtM-Mischfälle", in denen neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel besessen wurden.
Entscheidungsdatum: 2024-05-16
Aktenzeichen: 583 Ds 135/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0516.583DS135.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 583
Normen: EGStGB; Art. 313 Abs. 3, Art. 316p; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Art. 313 Abs. 3 EGStGB erfasst nicht sog. "BtM-Mischfälle", in denen neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel besessen wurden.
In der Strafsache gegen pp.
wird festgestellt, dass es bei der Gesamtgeldstrafe aus dem Urteil vom 05.08.2022 sein Bewenden hat.
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