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378 III 32/25•Amtsgericht Köln, 2025-04-22, 378 III 32/25
378 III 32/25Gericht erster Instanz22.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-22
Aktenzeichen: 378 III 32/25
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0422.378III32.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 378
Das Standesamt I. wird angewiesen, das Geburtsregister, Registernummer N01, Jahrgang 0000 wie folgt fortzuführen:
Die Eintragung betreffend die Mutter entfällt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
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