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378 III 71/25•Amtsgericht Köln, 2025-07-10, 378 III 71/25
378 III 71/25Gericht erster Instanz10.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-10
Aktenzeichen: 378 III 71/25
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0710.378III71.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 378
Von einer Anweisung des Standesamts Köln, nach Widerruf der Erklärung zum Ehenamen eine erneute Erklärung zum Ehenamen zu beurkunden, wird abgesehen.
Gerichtliche Kosten für das Verfahren werden nicht erhoben. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Verfahrensbeteiligten jeweils selbst.
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