Amtsgericht Kempen, 2017-09-01, 13 C 151/16

13 C 151/16Gericht erster Instanz01.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kempen — 13 C 151/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-01

Aktenzeichen: 13 C 151/16

ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2017:0901.13C151.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilabteilung

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 29.06.2016 wird aufrechterhalten, soweit die Klage abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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