Amtsgericht Nettetal, 1990-02-20, 4 C 656/89

4 C 656/89Gericht erster Instanz20.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Nettetal — 4 C 656/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-02-20

Aktenzeichen: 4 C 656/89

ECLI: ECLI:DE:AGKK2:1990:0220.4C656.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.331,99 DM nebst 4% Zinsen seit dem 20.9.1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben beide Parteien je zur Hälfte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.750,00 DM abzuwenden, der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 350,00 DM abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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