7 F 264/04•Amtsgericht Nettetal, 2004-09-01, 7 F 264/04
Amtsgericht Nettetal, 2004-09-01, 7 F 264/04
7 F 264/04Gericht erster Instanz01.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 7 F 264/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-01
Aktenzeichen: 7 F 264/04
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2004:0901.7F264.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Landgericht
Tenor
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorläufig der Antragsgegnerin betreffend ihre Tochter M T, geboren am 00.00.0000, die elterliche Sorge entzogen und dieses Recht dem Jugendamt des Kreises W als Pfleger übertragen.
Die Kostenentscheidung folgt der Hauptsacheentscheidung.
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