17 C 229/05•Amtsgericht Nettetal, 2006-11-24, 17 C 229/05
Amtsgericht Nettetal, 2006-11-24, 17 C 229/05
17 C 229/05Gericht erster Instanz24.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 17 C 229/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-24
Aktenzeichen: 17 C 229/05
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2006:1124.17C229.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt das klagende Land
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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