19 C 26/14•Amtsgericht Nettetal, 2014-08-28, 19 C 26/14
Amtsgericht Nettetal, 2014-08-28, 19 C 26/14
19 C 26/14Gericht erster Instanz28.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 19 C 26/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-28
Aktenzeichen: 19 C 26/14
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2014:0828.19C26.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger Euro 1221,60 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2013 zu zahlen, zuzüglich vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von Euro 222,23 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2013.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 1900,00 abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe erbringen.
Die Sicherheit kann auch in Form einer Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder deutschen Großbank gestellt werden.
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