Amtsgericht Nettetal, 2014-10-27, 7 F 354/14

7 F 354/14Gericht erster Instanz27.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Nettetal — 7 F 354/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-27

Aktenzeichen: 7 F 354/14

ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2014:1027.7F354.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Den Eltern wird die elterliche Sorge für T3 undT4 vorläufig entzogen und Vormundschaft angeordnet.

Zum Vormund wird bestellt: Stadt O Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.

Die Vormundschaft wird berufsmässig geführt.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

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