7 F 354/14•Amtsgericht Nettetal, 2014-10-27, 7 F 354/14
Amtsgericht Nettetal, 2014-10-27, 7 F 354/14
7 F 354/14Gericht erster Instanz27.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 7 F 354/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-27
Aktenzeichen: 7 F 354/14
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2014:1027.7F354.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Den Eltern wird die elterliche Sorge für T3 undT4 vorläufig entzogen und Vormundschaft angeordnet.
Zum Vormund wird bestellt: Stadt O Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Die Vormundschaft wird berufsmässig geführt.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
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