19 C 70/12•Amtsgericht Nettetal, 2015-01-29, 19 C 70/12
Amtsgericht Nettetal, 2015-01-29, 19 C 70/12
19 C 70/12Gericht erster Instanz29.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Nettetal — 19 C 70/12 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-29
Aktenzeichen: 19 C 70/12
ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2015:0129.19C70.12.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 1564,96 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 3/5 die Beklagte und zu 2/5 der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 2.000,00 abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.
Die Sicherheit kann auch in Form einer Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder deutschen Großbank gestellt werden.
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