Amtsgericht Nettetal, 2019-02-12, 17 C 114/18

17 C 114/18Gericht erster Instanz12.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Nettetal — 17 C 114/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-12

Aktenzeichen: 17 C 114/18

ECLI: ECLI:DE:AGKK2:2019:0212.17C114.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.206,08 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.07.2018 sowie 89,70 EUR Inkassokosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 68% und die Klägerin zu 32%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenpartei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank erbracht werden.

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