Amtsgericht Kleve, 1996-02-01, 2 C 619/95

2 C 619/95Gericht erster Instanz01.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 2 C 619/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-02-01

Aktenzeichen: 2 C 619/95

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:1996:0201.2C619.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: §§ 651 f, 701 BGB

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden

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