2 C 92/96•Amtsgericht Kleve, 1996-05-15, 2 C 92/96
Amtsgericht Kleve, 1996-05-15, 2 C 92/96
2 C 92/96Gericht erster Instanz15.05.1996
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 2 C 92/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-05-15
Aktenzeichen: 2 C 92/96
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:1996:0515.2C92.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB § 651 e Abs. 1
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. und die Klägerin zu 2. jeweils 2.176,-- DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 08.12.1995 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 3.000,-- DM. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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