Amtsgericht Kleve, 1996-05-15, 2 C 92/96

2 C 92/96Gericht erster Instanz15.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 2 C 92/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-05-15

Aktenzeichen: 2 C 92/96

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:1996:0515.2C92.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB § 651 e Abs. 1

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. und die Klägerin zu 2. jeweils 2.176,-- DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 08.12.1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 3.000,-- DM. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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