Amtsgericht Kleve, 2002-09-25, 31 IK 8/02

31 IK 8/02Gericht erster Instanz25.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 31 IK 8/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-25

Aktenzeichen: 31 IK 8/02

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2002:0925.31IK8.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Insolvenzgericht

Tenor

wird dem Schuldner ratenzahlungsfreie Stundung der Verfahrenskosten für die Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens im engeren Sinn gem. §§ 27 ff. In-sO bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung bewilligt (§ 4a Abs. 1 und 3 InsO), so-weit die Verfahrenskosten 70 Euro übersteigen.

Im übrigen wird der Stundungsantrag zurückgewiesen.

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