28 C 55/05•Amtsgericht Kleve, 2005-05-27, 28 C 55/05
Amtsgericht Kleve, 2005-05-27, 28 C 55/05
28 C 55/05Gericht erster Instanz27.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 28 C 55/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-27
Aktenzeichen: 28 C 55/05
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2005:0527.28C55.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB §§ 280, 286, 249
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger freizustellen von Kosten anwaltlicher Tätigkeit zur Rechtsverfolgung aus dem Verkehrsunfall vom 28.08.2004 in E2 durch Zahlung von € 85,21 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2004 an Rechtsanwalt T, E-Straße, ####1 E.Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger freizustellen von Kosten anwaltlicher Tätigkeit durch Zahlung von € 26,39 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.11.2004 an Rechtsanwalt T, E-Straße, ####1 E.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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