Amtsgericht Kleve, 2005-05-27, 28 C 55/05

28 C 55/05Gericht erster Instanz27.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 28 C 55/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-27

Aktenzeichen: 28 C 55/05

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2005:0527.28C55.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB §§ 280, 286, 249

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger freizustellen von Kosten anwaltlicher Tätigkeit zur Rechtsverfolgung aus dem Verkehrsunfall vom 28.08.2004 in E2 durch Zahlung von € 85,21 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2004 an Rechtsanwalt T, E-Straße, ####1 E.Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger freizustellen von Kosten anwaltlicher Tätigkeit durch Zahlung von € 26,39 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.11.2004 an Rechtsanwalt T, E-Straße, ####1 E.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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