Amtsgericht Kleve, 2010-07-29, 28 C 22/10

28 C 22/10Gericht erster Instanz29.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 28 C 22/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-29

Aktenzeichen: 28 C 22/10

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2010:0729.28C22.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Normen: § 652 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.345,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2009 sowie € 359,50 vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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