Amtsgericht Kleve, 2014-10-20, 7 M 329/14

7 M 329/14Gericht erster Instanz20.10.2014

Regest

Die Zustellung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis ist eine Zustellung im Parteibetrieb.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 7 M 329/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-20

Aktenzeichen: 7 M 329/14

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2014:1020.7M329.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht Kleve- Vollstreckungsgericht

Normen: ZPO § 882 c Abs. 1; GrKostG Nr. 100 KV

Leitsätze

Die Zustellung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis ist eine Zustellung im Parteibetrieb.

Tenor

Die Erinnerung des Bezirksrevisors beim LG Kleve gegen die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers X. vom 14.4.2014 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

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