7 M 329/14•Amtsgericht Kleve, 2014-10-20, 7 M 329/14
Amtsgericht Kleve, 2014-10-20, 7 M 329/14
7 M 329/14Gericht erster Instanz20.10.2014
Regest
Die Zustellung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis ist eine Zustellung im Parteibetrieb.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 7 M 329/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-20
Aktenzeichen: 7 M 329/14
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2014:1020.7M329.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Kleve- Vollstreckungsgericht
Normen: ZPO § 882 c Abs. 1; GrKostG Nr. 100 KV
Leitsätze
Die Zustellung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis ist eine Zustellung im Parteibetrieb.
Tenor
Die Erinnerung des Bezirksrevisors beim LG Kleve gegen die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers X. vom 14.4.2014 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.
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