35 C 286/16•Amtsgericht Kleve, 2017-02-03, 35 C 286/16
Amtsgericht Kleve, 2017-02-03, 35 C 286/16
35 C 286/16Gericht erster Instanz03.02.2017
Regest
Bei der Umsetzung einer Preisanpassung sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnEG) zu beachten.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 35 C 286/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-03
Aktenzeichen: 35 C 286/16
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2017:0203.35C286.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: EnWG § 41 Abs. 3
Leitsätze
Bei der Umsetzung einer Preisanpassung sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnEG) zu beachten.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages i.H.v. 110 % der jeweils zu vollstreckenden Summe abzuwenden, wenn ich die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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