Amtsgericht Kleve, 2017-02-10, 35 C 335/15

35 C 335/15Gericht erster Instanz10.02.2017

Regest

Bei einem Tarif der Krankenversicherung für Humanmediziner kann der Arzt, der sich für eine Versicherung in diesem Tarif entschieden hat, erwarten, dass seine individuellen Bedürfnisse der Versorgung speziell dann, wenn es um die Versorgung zur Durchführung dieses Berufes ging, berücksichtigt werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 35 C 335/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 35 C 335/15

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2017:0210.35C335.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35 Zivilrichter

Normen: MB/KK 94 § 5 Absatz 2

Leitsätze

Bei einem Tarif der Krankenversicherung für Humanmediziner kann der Arzt, der sich für eine Versicherung in diesem Tarif entschieden hat, erwarten, dass seine individuellen Bedürfnisse der Versorgung speziell dann, wenn es um die Versorgung zur Durchführung dieses Berufes ging, berücksichtigt werden.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.045,88 EUR (in Worten: dreitausendfünfundvierzig Euro und achtundachtzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.06.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,65 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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