43 IN 30/18•Amtsgericht Kleve, 2018-08-24, 43 IN 30/18
Amtsgericht Kleve, 2018-08-24, 43 IN 30/18
43 IN 30/18Gericht erster Instanz24.08.2018
Regest
Die bisherige Rechtsprechung und Praxis, die sich für die Fortführung des Zweitantrags herausgebildet hat, gilt künftig bereits beim Erstantrag.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 43 IN 30/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-24
Aktenzeichen: 43 IN 30/18
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2018:0824.43IN30.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: § 14 Abs. 1 S. 2 InsO
Leitsätze
Die bisherige Rechtsprechung und Praxis, die sich für die Fortführung des Zweitantrags herausgebildet hat, gilt künftig bereits beim Erstantrag.
Tenor
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
weist das Gericht daraufhin, dass durch die schuldnerische Zahlung das vorliegende Insolvenzerföffnungsverfahren wohl nicht beendet ist, sondern aufgrund der Mitteilung der Angastellerin vom 17.08.2018 (Bl. 26 d. A.) forzusetzen sein dürfte.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegen, binnen einer Woche Stellung zu nehmen.
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