Amtsgericht Kleve, 2019-11-15, 22 XIV(B) 49/19

22 XIV(B) 49/19Gericht erster Instanz15.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kleve — 22 XIV(B) 49/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-15

Aktenzeichen: 22 XIV(B) 49/19

ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2019:1115.22XIV.B49.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht Kleve - Abtlg. 22 XIV (b) -

Tenor

  1. Der Betroffene wird längstens bis zum 15.02.2020 in Abschiebungshaft (Sicherungshaft) genommen.

  2. Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

  3. Von der Erhebung von Dolmetscherkosten wird abgesehen. Im Übrigen trägt der Betroffene die Kosten des Verfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.