22 XIV(B) 49/19•Amtsgericht Kleve, 2019-11-15, 22 XIV(B) 49/19
Amtsgericht Kleve, 2019-11-15, 22 XIV(B) 49/19
22 XIV(B) 49/19Gericht erster Instanz15.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kleve — 22 XIV(B) 49/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-15
Aktenzeichen: 22 XIV(B) 49/19
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2019:1115.22XIV.B49.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Kleve - Abtlg. 22 XIV (b) -
Tenor
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Der Betroffene wird längstens bis zum 15.02.2020 in Abschiebungshaft (Sicherungshaft) genommen.
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Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
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Von der Erhebung von Dolmetscherkosten wird abgesehen. Im Übrigen trägt der Betroffene die Kosten des Verfahrens.
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