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48 F 105/19•Amtsgericht Kleve, 2020-01-17, 48 F 105/19
48 F 105/19Gericht erster Instanz17.01.2020
Die Pflicht zur Vorlage der Heiratsurkunde gilt auch für ausländische Heiratsurkunden.
Entscheidungsdatum: 2020-01-17
Aktenzeichen: 48 F 105/19
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2020:0117.48F105.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: FamFG § 133 II
Die Pflicht zur Vorlage der Heiratsurkunde gilt auch für ausländische Heiratsurkunden.
wird der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom XXX zurückgewiesen.
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