6 F 11/77•Amtsgericht Emmerich am Rhein, 1977-12-14, 6 F 11/77
Amtsgericht Emmerich am Rhein, 1977-12-14, 6 F 11/77
6 F 11/77Gericht erster Instanz14.12.1977
Regest
Bei ausländischen Ehegatten, die in Deutschland wohnen und der deutschen Sozialversicherung unterliegen, findet ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nicht statt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Emmerich am Rhein — 6 F 11/77 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1977-12-14
Aktenzeichen: 6 F 11/77
ECLI: ECLI:DE:AGKLE2:1977:1214.6F11.77.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: EGBGB Art. 15, 17
Leitsätze
Bei ausländischen Ehegatten, die in Deutschland wohnen und der deutschen Sozialversicherung unterliegen, findet ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nicht statt.
Tenor
Die vor dem Standesbeamten in Rotterdam/Niederlande am
17.09.1955 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
Der Antragsteller wird unter Abweisung im übrigen verurteilt,
an die Antragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag von
300,-- DM ab Rechtskraft zu zahlen, und zwar bis zum 5.
Werktag eines jeden Monats im voraus.
Der Antrag der Antragsgegnerin, den Versorgungsausgleich
durchzuführen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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