Amtsgericht Emmerich am Rhein, 1977-12-14, 6 F 11/77

6 F 11/77Gericht erster Instanz14.12.1977

Regest

Bei ausländischen Ehegatten, die in Deutschland wohnen und der deutschen Sozialversicherung unterliegen, findet ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nicht statt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Emmerich am Rhein — 6 F 11/77 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 1977-12-14

Aktenzeichen: 6 F 11/77

ECLI: ECLI:DE:AGKLE2:1977:1214.6F11.77.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: EGBGB Art. 15, 17

Leitsätze

Bei ausländischen Ehegatten, die in Deutschland wohnen und der deutschen Sozialversicherung unterliegen, findet ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nicht statt.

Tenor

Die vor dem Standesbeamten in Rotterdam/Niederlande am

17.09.1955 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Der Antragsteller wird unter Abweisung im übrigen verurteilt,

an die Antragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag von

300,-- DM ab Rechtskraft zu zahlen, und zwar bis zum 5.

Werktag eines jeden Monats im voraus.

Der Antrag der Antragsgegnerin, den Versorgungsausgleich

durchzuführen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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