11 F 67/07•Amtsgericht Emmerich am Rhein, 2007-10-04, 11 F 67/07
Amtsgericht Emmerich am Rhein, 2007-10-04, 11 F 67/07
11 F 67/07Gericht erster Instanz04.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Emmerich am Rhein — 11 F 67/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-04
Aktenzeichen: 11 F 67/07
ECLI: ECLI:DE:AGKLE2:2007:1004.11F67.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Erinnerung des Rechtsanwaltes vom 30.07.2007 wird abgeholfen.
Unter teilweiser Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses des Rechtspflegers vom 23.07.2007 werden weitere dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren von 101,15 € festgesetzt.
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