72 C 98/99•Amtsgericht Krefeld, 1999-07-22, 72 C 98/99
Amtsgericht Krefeld, 1999-07-22, 72 C 98/99
72 C 98/99Gericht erster Instanz22.07.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 72 C 98/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-22
Aktenzeichen: 72 C 98/99
ECLI: ECLI:DE:AGKR:1999:0722.72C98.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen,
die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 1.600,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor
Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft
einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht
werden.
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