82 C 157/01•Amtsgericht Krefeld, 2001-07-02, 82 C 157/01
Amtsgericht Krefeld, 2001-07-02, 82 C 157/01
82 C 157/01Gericht erster Instanz02.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 82 C 157/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-02
Aktenzeichen: 82 C 157/01
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2001:0702.82C157.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 82. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 587,98 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 27.04.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagten zu 11 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit darf auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.
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