78 C 165/02•Amtsgericht Krefeld, 2002-07-25, 78 C 165/02
Amtsgericht Krefeld, 2002-07-25, 78 C 165/02
78 C 165/02Gericht erster Instanz25.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 78 C 165/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-25
Aktenzeichen: 78 C 165/02
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2002:0725.78C165.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 78. Zivilabteilung
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,-- EUR, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Sämtliche Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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