Amtsgericht Krefeld, 2002-07-25, 78 C 165/02

78 C 165/02Gericht erster Instanz25.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 78 C 165/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-25

Aktenzeichen: 78 C 165/02

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2002:0725.78C165.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 78. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,-- EUR, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Sämtliche Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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