Amtsgericht Krefeld, 2005-03-08, 75 C 395/03

75 C 395/03Gericht erster Instanz08.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 75 C 395/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-08

Aktenzeichen: 75 C 395/03

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2005:0308.75C395.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von

€ 550,00 abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung darf durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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