75 C 395/03•Amtsgericht Krefeld, 2005-03-08, 75 C 395/03
Amtsgericht Krefeld, 2005-03-08, 75 C 395/03
75 C 395/03Gericht erster Instanz08.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Krefeld — 75 C 395/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-08
Aktenzeichen: 75 C 395/03
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2005:0308.75C395.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von
€ 550,00 abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung darf durch selbstschuldnerische Bürgschaft
einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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