Amtsgericht Krefeld, 2005-04-18, 82 C 429/04

82 C 429/04Gericht erster Instanz18.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Krefeld — 82 C 429/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-18

Aktenzeichen: 82 C 429/04

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2005:0418.82C429.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Gebührenansprüchen des Rechtsanwaltes O, M-Platz - 19, X, gemäß Rechnung vom 0 in Höhe von 109,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 0 freizustellen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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